1. Geltungsbereich
Die Kurse finden ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von der Segelschule Orth ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Vorrang haben jedoch zwingende gesetzliche und hoheitliche Bestimmungen. Soweit eine Seite den Vorrang solcher Bestimmungen erkennt, hat sie der anderen hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
2. Anmeldungen
Die Kursanmeldung ist verbindlich. Bei Anmeldung per Post vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift. Mit Ihrer Unterschrift, bzw. beim Absenden des Online-Buchungsformulars erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und Informationen zum Kurs. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich, vorbehaltlich der Annahme durch uns, an dem vereinbarten Kurs in Theorie oder Praxis teilzunehmen und die Kursgebühren zu bezahlen. Anmeldungen Minderjähriger müssen durch gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.
3. Mindestteilnehmerzahl
Sollte der gebuchte Kurs nicht zustande kommen so sind wir berechtigt, unter Rückzahlung der bereits gezahlten Kursgebühren, dem Teilnehmer abzusagen. Der gebuchte Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, auf einen späteren Kurstermin umzubuchen unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung.
4. Kursausfälle
Kurstage, die aufgrund schweren Wetters abgesagt werden, können zu einem späterem Zeitpunkt nachgeholt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
5. Hauptpflichten der Segelschule Orth
Die Segelschule Orth verpflichtet sich durch Annahme der Anmeldung des Teilnehmers, vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern diese das Kursziel ist. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme und, sofern das Kursziel vom Teilnehmer erreicht wurde, Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Schule behält sich vor, Teilnehmer, die entweder nur lückenhaft am Kurs teilgenommen haben oder aufgrund grober Wissenslücken nach gewissenhafter Beurteilung der Ausbilder nicht in der Lage sind, das Prüfungsziel zu erreichen, diese nicht zur Prüfung anzumelden.
6. Hauptpflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Sie sind verpflichtet, den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln, im Fall der Zulassung zur Prüfung die Prüfungsgebühr zu bezahlen und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Teilnehmern ein ungestörter Unterricht ebenso wie ihnen selbst möglich ist. Im Fall der Zuwiderhandlung sind die Ausbilder berechtigt, einen Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche auf Teile der Kursgebühr zustehen, es sei denn, der Teilnehmer beweist, dass der Schule ein geringerer Schaden entstanden ist. Soweit Prüfungsgebühren vorausgezahlt sind, werden diese in einem solchen Fall erstattet. Soweit der Schule Aufwendungen erspart bleiben, werden diese dem Schüler in gleicher Höhe erstattet.
7. Preise
Unsere Preise sind ohne Abzug zahlbar und eine Anzahlung in Höhe von 30% ist bei Anmeldung fällig und wird nicht zurück bezahlt. Die Restzahlung ist bei Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung 14 Tage vor Kursbeginn ist die komplette Kurs- und Törngebühr bei Anmeldung fällig. Gehen solche Gebühren nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht am gebuchten Kurs, unbeschadet des Rechtes der Schule, die Kursgebühren einzufordern. Verspätet gezahlte Kursgebühren berechtigen uns zur Geltendmachung eines Rückstandszinses in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont, unbeschadet des Rechtes, weitere Ansprüche geltend zu machen. Die Kurs- und Törngebühren beinhalten nicht die Prüfungsgebühren und Nebenkosten. Die Törnkosten richten sich nach Anzahl der Kojen. Sind Kojen nicht belegt, wird der entsprechende Fehlbetrag auf alle Törnteilnehmer - Ausnahme Skipper - umgelegt
8. Haftung
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für Folgeschäden und Schäden Dritter haften wir nicht. Betragsmäßig ist unsere Haftung auf das dreifache der Kursgebühren bzw. des Törnpreises beschränkt.
9. Rücktritts- und Kündigungsrecht
Der anmeldende Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 28 Tage vor Kursbeginn (Zugang bei uns entscheidet) seine Anmeldung zu widerrufen. In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten und die Restzahlung erlassen. Späteres Widerrufen verlangt die volle Kursgebühr. Innerhalb eines Kalenderjahres kann der Kurs auf einen anderen Kurs umgebucht werden.
10. Theoriekurse
Unsere Theoriekurse finden in den von uns jeweils benannten Räumen in Orth statt. Soweit Kurse nicht in ununterbrochener Folge durchgeführt werden, sind wir berechtigt, wenn wir dies wenigstens 3 Tage vorher ankündigen, den Kurstag auf einen anderen Kurstag zu verlegen. Wir sind verpflichtet, dabei auf Termine der Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Kann ein Teilnehmer aus zwingenden Gründen an Kurstagen nicht teilnehmen, ist er berechtigt, die Teilnahme an einem anderen Kurs für die restlichen Kurszeiten zu verlangen. Wir werden dann dem Teilnehmer entsprechende Angebote unterbreiten. Lehnt der Teilnehmer eine Weiterführung des Kurses in einem anderen Kurs ab, ist dennoch die volle Kursgebühr zu zahlen. In der Auswahl des Lehrpersonales, sofern dieses über die entsprechenden Befähigungen verfügt, sind wir frei.
11. Besondere Bedingungen für Kurse am Schiff
Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen die vorausgehenden. Soweit sie im Widerspruch zu Vorstehendem stehen, haben die nachfolgenden Bedingungen Vorrang vor den vorausgehenden. An Bord ist den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt Folge zu leisten. Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Jeglicher Anweisung ist sofort und unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Schiffsführer berechtigt, den Schüler bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen, wenn ein Verstoß von Gewicht vorliegt. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierfür der Schüler. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er eine Viertelstunde schwimmen kann oder das Freischwimmerzeugnis besitzt. Jeder Teilnehmer bestätigt weiter mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den vereinbarten Kurs oder Segelreise mitzumachen, insbesondere keine körperlichen Krankheiten oder Schäden aufweist, die die normale Arbeit an Bord beeinträchtigt können. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte und sportliche Kleidung sowie Turn- od. Bootsschuhe zu tragen. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den Bordbetrieb oder etwaige Mängel am Schiff eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann. Er handelt insoweit auf eigene Gefahr. Die Haftung der Schule ist, soweit dennoch zwingend gehaftet wird, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Gleiche gilt für die Haftung des Segellehrers. Auch hier haften wir nicht für Ansprüche unmittelbar Geschädigter oder für Folgeschäden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich an Bord zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern und dem Lehrer. Er verpflichtet sich, jegliches ungebührliches Verhalten zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann durch den Ausschluss vom weiteren Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht der Schule Aufwendungen erspart bleiben. Verursacht ein Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Schiff, ist er der Schule voll umfänglich haftbar. Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist auch bei Ausbildung auf dem Schiff, Orth. Gerichtsstand Oldenburg in Holstein.
12. Besondere Bedingungen für Segeltörns
Mit Eingang unserer Buchungsbestätigung ist die vereinbarte Anzahlung pro Törnteilnehmer zu bezahlen. Der volle Törnpreis muss spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn bezahlt sein. Wird später als 4 Wochen vor Beginn des Törns gebucht, so ist der gesamte Törnpreis fällig. Soweit ein Teilnehmer aus wichtigem Grund den Törn nicht antreten kann, gelten die jeweiligen Bedingungen des ausgehändigten Törnvertrages. Im Törnpreis ist die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Jeder Teilnehmer ist angehalten, sich entsprechend zu versichern. Beschaffung aller Reisepapiere, Visa und Devisen ist Sache des Törnteilnehmers, ebenso die Einhaltung der Gesundheitsbestimmungen sowie die Prüfungsunterlagen. Soweit es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung handelt, versichert der Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation zu besitzen. Die Schule kann auch die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen. Tritt ein Teilnehmer den Törn nicht an, erfolgt keine Rückerstattung der Törnkosten. Es ist ihm jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, vor und nach Abschluss des Törnvertrages aufgrund geänderter Umstände, soweit diese nicht Treu und Glauben zuwiderlaufen, einzelne Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen. Wir sind insbesondere berechtigt, ein gebuchtes Schiff durch ein anderes gleichwertiges Schiff zu ersetzen, wenn das Schiff aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht. Die Schule hat das Recht einen Kurs ab spätestens 14 Tage vor Kursbeginn wegen mangelnder Teilnahme abzusagen. Bei gecharterten Schiffen ist der Teilnehmer verpflichtet, bei Antritt eines Törns die Kaution, geteilt durch die Anzahl der Personen an Bord inkl. Skipper, zu hinterlegen. Diese Kaution wird am Ende, Schadensfreiheit vorausgesetzt, zurückerstattet. In Ergänzung zu den allgemeinen Haftungsbegrenzungen gilt für Törns folgende Regelung: Steht ein Schiff nicht zur Verfügung, ohne dass wir dies zu vertreten haben, werden wir uns bemühen, ein Ersatzschiff gleicher oder besserer Kategorie anzubieten. Misslingt auch dies, ist der Reisende berechtigt, den Törnpreis zurückzufordern. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ist ein Schiff, ohne dass dies seitens der Törnteilnehmer bemerkt wird, in einem mangelhaften Zustand und entsteht einem Teilnehmer hieraus ein Schaden, so haften wir nur insoweit, wie der Vermieter oder Verleiher des Schiffes seinerseits haftet. Soweit es sich um eigene Schiffe handelt, haften wir nur bis zur Höhe unserer Haftpflichtversicherung, deren Bedingungen bei uns eingesehen werden können. Entsteht ein Schaden durch das Versagen eines Mitteilnehmers, sind wir von der Haftung frei, treten jedoch bereits heute unsere Ansprüche gegen den Mitteilnehmer an den Geschädigten hiermit ausdrücklich ab.
13. Mitwirkungspflicht
Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sofern er nicht bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn die Teilnahmeunterlagen erhalten hat, uns unverzüglich zu verständigen. Soweit Leistungsstörungen auftreten, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim verantwortlichen Ausbilder oder der Schulleitung zu melden.
Stand: Oktober 2021
Segelschule Orth auf Fehmarn
Edith Dorbert
DSV Segellehrerin
RYA Yachtmasterin Offshore
Am Hafen 2c
23769 Fehmarn / Orth
Tel.: +49 175 4067999
edith.dorbert2014@gmail.com
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